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Die Rückkehr des Bibers in unserem Verbandsgebiet - Teil 2

Im Verbandsgebiet des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme besiedelt der Biber zwischenzeitlich neben dem Gewässer I. Ordnung Gera nunmehr auch die Gewässer 
II. Ordnung: Gramme, Vippach, Mahlgera, Mühlgraben Gispersleben und die Schmale Gera.

Schon seit Ende des Jahres 2024 können wir beobachten, dass der Biber einen Damm in der Gramme nördlich vom Erfurter Ortsteil Wallichen in Höhe der Kläranlage errichtet hat. Damit erhöht der Biber den Wasserstand im Gewässer um schwimmender Weise den Eingang zu seinem Erdbau im Uferbereich zu erreichen – leider verursachte er damit auch einen Rückstau in die bestehende Infrastruktur.

Im nunmehr vorzunehmenden Abwägungsprozess erfolgten dann mehrere gemeinsame Ortstermine mit dem Umwelt- und Naturschutzamt der Stadtverwaltung Erfurt sowie dem Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme. Im Ergebnis hierzu erließ die zuständige Behörde mit Datum vom 17.Januar 2025 den Bescheid zum Einbau einer Drainage in den Biberdamm zur Absenkung des Wasserspiegels. Diese Maßnahme soll den Wasserabfluss regulieren, damit bestehende genehmigte Einleitungen in die Gramme nicht weiter beeinträchtigt werden und das Überschwemmungsrisiko verringert wird. Ein in erster Verfügung ursprünglich durchgeführter Materialabtrag des Dammes erwies sich leider als wirkungslos, da der Biber den Damm sofort wieder erhöhte. Somit wurde durch die Mitarbeiter des GUV Gera/Gramme am 28. Januar 2025 unter nicht ganz einfachen Bedingungen eine Biberdammdrainage eingebaut und zur Kontrolle des Wasserstandes im Oberwasser eine Pegellatte installiert.

 

Allerdings erwies sich auch diese Wasserstandsenkung als noch nicht ausreichend, da der Biberdamm trotzdem den dauerhaften Einstau von Wasser aus der Gramme in das Trinkwasserleitungssystem der Fernwasserversorgung bewirkte. Somit bestand weiterhin ein hohes Risiko einer mikrobiellen Kontamination des Trinkwassers. Zur dementsprechenden Gewährleistung einer unbedenklichen Beschaffenheit des Trinkwassers, musste daher dringend im Bereich des Einleitungsbauwerkes der Fernwasserleitung der Wasserstand um 
ca. 60 cm zusätzlich abgesenkt werden. Einzige Möglichkeit zur Absenkung auf dieses Niveau bestand im teilweisen Rückbau des vorhandenen Biberdammes. Um trotzdem das für die Tiere notwendige Niveau des Wasserstandes im Zugang des Biberbaus zu erhalten, wurde durch den GUV auf der Grundlage des erlassenen Bescheides der Unteren Naturschutzbehörde vom 24. März 2025 ein Ersatzdamm oberhalb des Einleitbauwerkes und unterhalb des ersten bekannten Biberbaus initiiert. Dieser kann von den Tieren ggfls. selbstständig erweitert werden, da der Ersatzdamm außerhalb des für die Fernwasserleitung kritischen Gewässerabschnitts liegt.
 

Im Rahmen nachfolgender Kontrollen durch den GUV und die Untere Naturschutzbehörde wurde festgestellt, dass die Biber den Rückstau durch den künstlichen Damm nutzen, um oberhalb einen „eigenen“ Damm zu errichten.

Um den Biber zukünftig in diesem Bereich mehr oder weniger „freie Hand“ hinsichtlich seiner wertvollen Landschaftsgestaltung zu ermöglichen, erfolgt noch in diesem Jahr durch den Betreiber der Fernwasserleitung ein Umbau des Einleitbauwerkes.

Erfurt, den 16.06.2025

 

Anette Albrecht
Verbandsingenieurin