Öffentliche Bekanntmachungen
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Hochwasserinformationstag am 24.08.2023
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) hat gemeinsam mit dem Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Gera/Gramme einen Hochwasserinformationstag in Elxleben durchgeführt. Anlass für die Veranstaltung sind u.a. die zunehmenden Starkregenereignisse, die insbesondere im Juli 2021 zur einer verheerenden Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen geführt haben. Ziel der Informationsveranstaltung war es die Akteure für derartige Ereignisfälle besser zu vernetzen bzw. vorbeugend ein Netzwerk aufzubauen, für Gefahren zu sensibilisieren und die Eigenvorsorge zu stärken. An der heutigen Veranstaltung haben neben der zahlreichen Vertretern der Gemeinden und Landkreise auch die Feuerwehren und Wasserwehrdienste sowie die Leitstellen und diverse Landesbehörden teilgenommen.
Verbandsschauen des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme und Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden im Jahr 2023
Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme führt im Frühjahr 2023 gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des GUV Gera/Gramme in Verbindung mit § 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz-WVG) die jährlichen Verbandsschauen durch. Diese werden verbunden mit den Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG).
Als Schaubeauftragte des GUV Gera/Gramme wurde die Verbandsingenieurin des GUV Gera/Gramme, Frau Anette Albrecht (Umlaufbeschluss der Verbandsversammlung 03-03/2020 vom 30.12.2020) und als stellvertretende Schaubeauftragte die Projektingenieurin, Frau Carmen Ballin (Umlaufbeschluss 03-04/2020 vom 30.12.2020) benannt.
Durch die Untere Wasserbehörde wird laut § 74 Abs. 4 ThürWG eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet.
Die Details zu den konkreten Gewässerabschnitten und die jeweiligen Termine sowie die Protokolle der bisher durchgeführten Verbandsschauen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Protokoll Grenzgraben Döllstädt und Großfahner, 18.04.2023
Protokoll Gräben Töttelstädt 1, 19.04.2023
Protokoll Vippach - Neumark und Vippachedelhausen, 20.04.2023
Protokoll Gramme Grammetal OT Nohra & Hopfgarten, 25.04.2023
Protokoll Gräben Töttelstädt 2, 26.04.2023
Protokoll Vippach - Markvippach und Schloßvippach, 27.04.2023
Protokoll Ringelgraben - Witterda bis Walschleben, 02.05.2023
Protokoll Weißbach und Kuppelsborn - Bienstädt, 03.05.2023
Bei Durchführung der Gewässer-bzw. Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit in den betroffenen Orten Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009.
Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 (ThürWG) die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.
Ansprechpartner für die Verbandsschau des GUV Gera/Gramme ist Frau Albrecht (Tel. 0361-6551882).
Verbandsschauen des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme und Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden im Jahr 2022
Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme führt im Frühjahr und Herbst 2022 gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des GUV Gera/Gramme in Verbindung mit § 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz-WVG) die jährlichen Verbandsschauen durch. Diese werden verbunden mit den Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG).
Als Schaubeauftragte des GUV Gera/Gramme wurde die Verbandsingenieurin des GUV Gera/Gramme, Frau Anette Albrecht (Umlaufbeschluss der Verbandsversammlung 03-03/2020 vom 30.12.2020) und als stellvertretende Schaubeauftragte die Projektingenieurin, Frau Carmen Ballin (Umlaufbeschluss 03-04/2020 vom 30.12.2020) benannt.
Durch die Untere Wasserbehörde wird laut § 74 Abs. 4 ThürWG eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet.
Die Details zu den konkreten Gewässerabschnitten und die jeweiligen Termine sowie die Protokolle der bisher durchgeführten Verbandsschauen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Protokoll Mahlgera Elxleben LK Söm
Protokoll Angergraben & Jordan LK Gth Teil 1
Protokoll Angergraben & Jordan LK Gth Teil 2
Bei Durchführung der Gewässer-bzw. Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit in den betroffenen Orten Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009.
Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 (ThürWG) die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.
Ansprechpartner für die Verbandsschau des GUV Gera/Gramme ist Frau Albrecht (Tel. 0361-6551882).
Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2020
Gemäß der Vorgaben in Teil B.I Nr. 7.1 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz über die am erforderlichen Bedarf ausgerichteten angemessenen Zuweisungen für die Gewässerunterhaltung nach § 32 Abs. 1 und 2 des Thüringer Wassergesetzes sowie über die Ausreichung der Mittel nach § 6 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur - VV-Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung (VV-GUzO) hat der Vorstand des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme (GUV Gera/Gramme) mit Beschluss – Nr. 1-10/2021 vom 17.03.2021 den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht über das vergangene Wirtschaftsjahr aufgestellt und zur Prüfung eingereicht.
Darüber hinaus wurde gemäß Teil B.I. Nr. 7.2 der VV-GUzO im Rahmen des Jahresabschusses auch über den Umsetzungsstand der im jeweiligen Berichtsjahr geplanten Maßnahmen der jeweiligen Investitions- und Gewässerunterhaltungspläne (GUP) Bericht erstattet.
Mit Datum vom 11.05.2021 wurde dem GUV Gera/Gramme durch die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH mit Sitz in Erfurt der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2020 erteilt.
Der Vorstand des GUV Gera/Gramme hat insoweit mittels Umlaufbeschluss – Nr. 1-13/2021 vom 25.06.2021 festgelegt, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 408.741,46 € gemäß Teil B.I. Punkt 8.1 VV-GUzO i.H.v. 65.841,46 € in die Sonderrücklage und i.H.v. 342.900,00 € in die allgemeine Gewässerunterhaltungsrücklage einzustellen.
Der geprüfte Jahresabschluss ist gemäß Teil B.I Nr. 7.5 VV-GUzO unter Einbeziehung des Prüfberichts zur Rechnungsprüfung bis zum 30.06. des Folgejahres bei der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) zur Durchsicht einzureichen. Der diesbezüglich ergangene Bericht vom 11.08.2021 weist aus, dass seitens der RAB keine Beanstandungen bestehen.
Der Verbandsvorsteher hat gemäß Teil B.I Nr. 7.6 VV-GUzO den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers und dem Bericht der Rechtsaufsichtsbehörde der Verbandsversammlung bis zum 30. November des Folgejahres zur Zustimmung vorzulegen. In Abstimmung mit der RAB erfolgte aus organisatorischen Gründen die Verschiebung des vorgenannten Termins auf den 01.12.2021.
Der Verbandsversammlung haben insoweit der Jahresabschluss und der Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers und dem Bericht der Rechtsaufsichtsbehörde am 01.12.2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegen. Im Ergebnis hierzu wurde mit Beschluss – Nr. 07-01/2021 VV vom 01.12.2022 dem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 zugestimmt und dem Vorstand sowie der Geschäftsführung die Entlastung erteilt.
Da im Jahr 2020 durch den GUV Gera/Gramme nur ein vereinfachter Gewässerunterhaltungsplan aufzustellen war, wird über die Maßnahmenumsetzung in diesem Jahr in Form einer vereinfachten Maßnahmenliste berichtet.
Die Übersichten zu den Eigen- und Fremdleistungen sind den nachstehenden Links zu entnehmen.
Erfurt, den 20.01.2022
gez. Heiko Koch
-Verbandsvorsteher-
Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme" und ihrer Genehmigung
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die nachstehend abgedruckte Satzungsänderung des Gewässerunterhaltungsverbandes "Gera/Gramme" gemäß §5 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74-107-) genehmigt.
Diese genehmigte Satzungsänderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Verbandsschauen des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme und Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden im Herbst 2021
Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme führt im Herbst 2021 gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des GUV Gera/Gramme in Verbindung mit § 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz-WVG) die jährlichen Verbandsschauen durch. Diese werden verbunden mit den Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG).
Als Schaubeauftragte des GUV Gera/Gramme wurde die Verbandsingenieurin des GUV Gera/Gramme, Frau Anette Albrecht (Umlaufbeschluss der Verbandsversammlung 03-03/2020 vom 30.12.2020) und als stellvertretende Schaubeauftragte die Projektingenieurin, Frau Carmen Ballin (Umlaufbeschluss 03-04/2020 vom 30.12.2020) benannt.
Durch die Untere Wasserbehörde wird laut § 74 Abs. 4 ThürWG eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet.
Die Details zu den konkreten Gewässerabschnitten und die jeweiligen Termine sowie die Protokolle der bisher durchgeführten Verbandsschauen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Protokoll Hasenackergraben und Grasäckergraben-Jordan
Protokoll Klingergraben Kleinfahner
Bei Durchführung der Gewässer-bzw. Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit in den betroffenen Orten Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009.
Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 (ThürWG) die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.
Ansprechpartner für die Verbandsschau des GUV Gera/Gramme ist Frau Albrecht (Tel. 0361-6551882).