Der Gewässerunterhaltungsplan (GUP) gewährleistet eine übersichtliche Darstellung der erforderlichen Unterhaltungs-, Kontroll- und Entwicklungsmaßnahmen an den Gewässern II. Ordnung und ermöglicht die Beteiligung von Fachbehörden und Gemeinden.
Für den Entwurf des GUP 2025 läuft derzeit vom 05.06.2024 bis zum 22. Juni 2024 der Beteiligungsprozess. Alle zuständigen Fachbehörden und Gemeinden des Verbandsgebietes sind aufgerufen, die geplanten Einzelmaßnahmen zu prüfen und etwaige Anmerkungen oder Ergänzungen in Form einer Stellungnahme in PROGEMIS® abzugeben. Diese werden nach Abschluss des Beteiligungsprozesses durch den GUV ausgewertet und abgewogen. Das Abwägungsergebnis wird anschließend in PROGEMIS® veröffentlicht und kann dort entsprechend eingesehen werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit zur Beteiligung am Entwurf GUP 2025, damit allen Belangen der Gewässerunterhaltung entsprochen werden kann und zögern Sie nicht, unsere Verbandsingenieurin Frau Albrecht (0361/655-1882) bei Fragen zum GUP 2025 zu kontaktieren.