Fördeprojekte - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln
Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der "Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln, Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 19.07.2023 (ThürStAnz Nr. 34/2023) über die Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln des Thüringer Landeshaushalts
Gesetzliche Grundlage:
Gemäß § 31 Absatz 5 ThürWG hat der Gewässerunterhaltungspflichtige Maßnahmen die in einem Maßnahmenprogramm nach § 82 WHG enthalten sind, durchzuführen, wenn das Land die Kosten trägt.
Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme führt die Projektsteuerung im Rahmen der Sparte c (Fließgewässerentwicklung) neben der Hauptaufgabe der Gewässerunterhaltung (Sparte a) für folgende Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit sowie Strukturentwicklung durch: