Vorhaben Kleinmölsen - Linderbach - Initiierung einer eigendynamischen Entwicklung
Beschreibung des Vorhabens
Zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) besteht für den Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme die Aufgabe, die in ihrer Unterhaltungspflicht befindlichen Gewässerläufe II. Ordnung bis Ende 2027 in einen „guten Zustand“ zu versetzen. Dabei sollen die Oberflächengewässer geschützt, strukturell verbessert und saniert werden, um einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen.
Der Linderbach ist ein Gewässer II. Ordnung, dessen Gewässerverlauf im Bereich Kleinmölsen überwiegend in der Vergangenheit begradigt wurde. Das Gewässer verläuft in einem Trapezprofil und ist abschnittsweise mit Gehölzen bestanden. Sohlstrukturen sind kaum wahrnehmbar im Bestand.
Um am Linderbach bei Kleinmölsen die eigendynamische Entwicklung des Gewässers zu fördern, liegt das Maßnahmenblatt 14526 vor.
Ziel des Vorhabens
Bei der Planung sollen die bereits vorhandenen wertvollen Strukturen- und Landschaftselemente mit einbezogen werden, mit dem Ziel, dass das Gewässer wieder eigenständig Lebensräume ausbilden kann.
Folgende Entwicklungsziele sind in der weiteren Planung vorgesehen:
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Entwicklung der Uferstrukturen durch Weiterentwicklung gewässertypischer Gehölzbestände
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Zulassen einer eigendynamischen Entwicklung (ohne bauliche Umverlegung des Gewässers) durch das Anlegen von Sohlstrukturen (Einbringen von Totholz, Strömungslenkern, etc.)
Zuwendungsbescheid
Zuwendungsbescheid über die Gewährung eines Zuschusses mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
Vorhaben-Nr.: 2023 GFE 0037
Fördergegenstand: Maßnahmen zum Initiieren/Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung (GFE)
Fördersatz: 100 %