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Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2021

Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme mit Sitz in Erfurt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG) vom 28. Mai 2019, des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28. Mai 2019 und des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12. Februar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 in der jeweils geltenden Fassung. Er dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder und strebt nicht an, Gewinne zu erzielen. Rechtliche Grundlage der Verbandstätigkeit ist die am 02. Oktober 2019 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 44/2019 veröffentlichte Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme sowie die am 10. Januar 2022 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2/2022 veröffentlichte 1. Änderung zur Satzung.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz über die am erforderlichen Bedarf ausgerichteten angemessenen Zuweisungen für die Gewässerunterhaltung nach § 32 Abs. 1 und Abs. 2 des Thüringer Wassergesetzes sowie über die Ausreichung der Mittel nach § 6 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur (VV-GUzO) aufgestellt.

Gemäß § 6.3 VV - GUzO B.I. gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Verbandstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

In der Sitzung des Vorstandes des GUV Gera/Gramme am 24. März 2022, hat dieser mit Beschluss – Nr. 2-04/2022 zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021, dem aufgestellten Jahresabschluss zugestimmt. Die Prüfung des Jahresabschlusses, gemäß VV-GUzO Teil B I Nr. 7.3 und Nr. 7.4, erfolgt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH.

Mit Datum vom 24. Mai 2022 wurde dem GUV Gera/Gramme durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH mit Sitz in Erfurt der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2021 übergeben.

Der Verbandsvorstand hat mit Umlaufbeschluss – Nr. 5-13/2022-U die Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 festgestellt und dem Vorschlag der Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahres 2021 zugestimmt.

Der geprüfte Jahresabschluss konnte gemäß Teil B.I Nr. 7.5 VV - GUzO unter Einbeziehung des Prüfberichts zur Rechnungsprüfung fristgerecht bis zum 30. Juni 2022 (jeweils zum 30. Juni des Folgejahres) bei der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) zur Durchsicht eingereicht werden. Der diesbezüglich seitens der RAB übersendete Bericht vom 30. August 2022 ergab folgendes Ergebnis:

  • Bitte legen Sie alle wasserwirtschaftlichen Anlagen, an denen Sie tätig sind (mind. Sparten a und b) im Anlagenkataster an, achten Sie auf die Spartenzuordnung und reichen Sie die Anlage bei der RAB zur Prüfung und Bestätigung ein.
  • Dies betrifft insbesondere die wasserwirtschaftlichen Anlagen, welche unter den Objektnummern G15001412, G15001408 und G15001445 aufgeführt sind, und an denen bereits Tätigkeiten durchgeführt wurden. Hier ist eine Anpassung im Rahmen des Aufstellungsprozesses zum GUP 2023 erforderlich.

Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 22. September 2022 festgelegt, die eigentlich für 2022 geplante Verbandsversammlung gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung aufgrund des fortgeschrittenen Zeitraums und der noch notwendigen Vorarbeit erst im Januar 2023 durchzuführen. Die Terminverschiebung wurde der RAB mit Schreiben vom 08. November 2022 schriftlich angezeigt. In der Vorstandssitzung am 01. Dezember 2022 erfolgte insoweit die Vorbereitung der Verbandsversammlung gemäß Teil B.I Nr. 7.6 VV-GUzO sowie die Festlegung der Einladung für den 12. Januar 2023. Insbesondere wurde mit Beschluss – Nr. 8-22/2022 bestimmt, der Verbandsversammlung den Jahresabschluss 2021 mit der Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 12. Januar 2023 mit Beschluss – Nr. 16-01/2023-VV dem Jahresabschluss 2021 und der Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung zugestimmt.

Unter nachstehendem Link kann das Dokument zum Jahresabschluss 2021 eingesehen werden:

Erfurt, im August 2024

Heiko Koch

-Verbandsvorsteher-