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Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2022

Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme mit Sitz in Erfurt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG) vom 28. Mai 2019, des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28. Mai 2019 und des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12. Februar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 in der jeweils geltenden Fassung. Er dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder und strebt nicht an, Gewinne zu erzielen. Rechtliche Grundlage der Verbandstätigkeit ist die am 02. Oktober 2019 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 44/2019 veröffentlichte Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme sowie die am 10. Januar 2022 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2/2022 veröffentlichte 1. Änderung zur Satzung.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz über die am erforderlichen Bedarf ausgerichteten angemessenen Zuweisungen für die Gewässerunterhaltung nach § 32 Abs. 1 und Abs. 2 des Thüringer Wassergesetzes sowie über die Ausreichung der Mittel nach § 6 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur (VV-GUzO) aufgestellt.

Gemäß § 6.3 VV - GUzO B.I. gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Verbandstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

In der Sitzung des Vorstandes des GUV Gera/Gramme am 30. März 2023, hat dieser mit Beschluss – Nr. 1-03/2023 zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022, dem aufgestellten Jahresabschluss zugestimmt. Die Prüfung des Jahresabschlusses, gemäß VV - GUzO Teil B I Nr. 7.3 und Nr. 7.4, erfolgt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH.

Mit Datum vom 11. Mai 2023 wurde dem GUV Gera/Gramme durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH mit Sitz in Erfurt der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2022 übergeben.

Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2023 mit Beschluss – Nr. 3-09/2023 die Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 festgestellt und dem Vorschlag der Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahres 2022 zugestimmt.

Der geprüfte Jahresabschluss konnte gemäß Teil B.I Nr. 7.5 VV - GUzO unter Einbeziehung des Prüfberichts zur Rechnungsprüfung fristgerecht bis zum 30. Juni 2023 bei der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) zur Durchsicht eingereicht werden. Der diesbezüglich übersendete Bericht vom 18. Oktober 2023 seitens der RAB bestätigt, dass keine Beanstandungen bestehen.

Am 09. November 2023 hat der Vorstand mit Beschluss – Nr. 6-18/2023 beschlossen, der Verbandsversammlung den Jahresabschluss 2022 mit der Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung am 30. November 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 30. November 2023 mit Beschluss – Nr. 26-02/2023 (VV) dem diesbezüglichen Beschlussvorschlag des Vorstandes die Zustimmung erteilt.

Unter nachstehendem Link können die Dokumente zum Jahresabschluss 2022 eingesehen werden:

Für das Jahr 2022 wurde dem GUV freigestellt, ob über die Maßnahmenumsetzung in Form einer vereinfachten Maßnahmenliste oder in der Gewässerunterhaltungssoftware PROGEMIS® TH berichtet wird. Der GUV Gera/Gramme hat sich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und der jeweils o.g. Beschlussfassungen, zu nachfolgender Berichterstattung (siehe Link) entschieden:

Erfurt, im August 2024

Heiko Koch

-Verbandsvorsteher-