Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2023
Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme mit Sitz in Erfurt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG) vom 28.05.2019, des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28.05.2019 und des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 in der jeweils geltenden Fassung. Er dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder und strebt nicht an, Gewinne zu erzielen. Rechtliche Grundlage der Verbandstätigkeit ist die am 04.11.2019 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 44/2019 veröffentlichte Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme sowie die im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2022 und 03/2024 veröffentlichte 1. und 2. Änderungssatzung.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz über die am erforderlichen Bedarf ausgerichteten angemessenen Zuweisungen für die Gewässerunterhaltung nach § 32 Abs. 1 und Abs. 2 des Thüringer Wassergesetzes sowie über die Ausreichung der Mittel nach § 6 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur VV-Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung (VV-GUzO) aufgestellt.
Gemäß Teil B.I. Punkt 6.3 der VV-GUzO gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Fortführung der Verbandstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
In der Sitzung des Vorstandes des GUV Gera/Gramme am 19. März 2023, hat dieser mit Beschluss – Nr. 2-04/2024 zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023, dem aufgestellten Jahresabschluss zugestimmt. Die Prüfung des Jahresabschlusses, gemäß VV - GUzO Teil B I Nr. 7.3 und Nr. 7.4, erfolgt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH.
Mit Datum vom 14. Mai 2024 wurde dem GUV Gera/Gramme durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH mit Sitz in Erfurt der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2023 übergeben.
Der Vorstand hat daraufhin in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 mit Beschluss – Nr. 3-10/2024 die Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 festgestellt und dem Vorschlag der Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahres 2023 zugestimmt.
Der geprüfte Jahresabschluss konnte gemäß Teil B.I Nr. 7.5 VV - GUzO unter Einbeziehung des Prüfberichts zur Rechnungsprüfung am 4.7.2023 bei der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) zur Durchsicht eingereicht werden. Der diesbezüglich übersendete Bericht vom 07. August 2024 seitens der RAB bestätigt, dass keine Beanstandungen bestehen.
Am 05. November 2024 hat der Vorstand mit Beschluss – Nr. 5-18/2024 beschlossen, der Verbandsversammlung den Jahresabschluss 2023 mit der Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung am 26. November 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 26. November 2024 mit Beschluss – Nr. 06-02/2024 (VV) dem diesbezüglichen Beschlussvorschlag des Vorstandes die Zustimmung erteilt.
Unter nachstehendem Link kann das Dokumente zum Jahresabschluss 2023 eingesehen werden:
Erfurt, im Januar 2025
Heiko Koch
-Verbandsvorsteher-