Öffentliche Bekanntmachungen
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Gewässerunterhaltungsverband informiert
Im Zeitraum 05.09. bis 19.09.2024 wird im Stadtgebiet Erfurt die nasse Flussfege mit teilweise wechselnder Wasserführung durchgeführt.
Es muss generell mit schwankenden Wasserspiegeln in Berg-, Walk-, und Breitstrom, Schmaler und Wilder Gera gerechnet werden.

Erfurt, den 03.09.2024
Anette Albrecht
Verbandsingenieurin
Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2022
Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme mit Sitz in Erfurt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG) vom 28. Mai 2019, des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28. Mai 2019 und des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12. Februar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 in der jeweils geltenden Fassung. Er dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder und strebt nicht an, Gewinne zu erzielen. Rechtliche Grundlage der Verbandstätigkeit ist die am 02. Oktober 2019 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 44/2019 veröffentlichte Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme sowie die am 10. Januar 2022 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2/2022 veröffentlichte 1. Änderung zur Satzung.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz über die am erforderlichen Bedarf ausgerichteten angemessenen Zuweisungen für die Gewässerunterhaltung nach § 32 Abs. 1 und Abs. 2 des Thüringer Wassergesetzes sowie über die Ausreichung der Mittel nach § 6 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur (VV-GUzO) aufgestellt.
Gemäß § 6.3 VV - GUzO B.I. gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Verbandstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
In der Sitzung des Vorstandes des GUV Gera/Gramme am 30. März 2023, hat dieser mit Beschluss – Nr. 1-03/2023 zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022, dem aufgestellten Jahresabschluss zugestimmt. Die Prüfung des Jahresabschlusses, gemäß VV - GUzO Teil B I Nr. 7.3 und Nr. 7.4, erfolgt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH.
Mit Datum vom 11. Mai 2023 wurde dem GUV Gera/Gramme durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH mit Sitz in Erfurt der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2022 übergeben.
Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2023 mit Beschluss – Nr. 3-09/2023 die Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 festgestellt und dem Vorschlag der Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahres 2022 zugestimmt.
Der geprüfte Jahresabschluss konnte gemäß Teil B.I Nr. 7.5 VV - GUzO unter Einbeziehung des Prüfberichts zur Rechnungsprüfung fristgerecht bis zum 30. Juni 2023 bei der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) zur Durchsicht eingereicht werden. Der diesbezüglich übersendete Bericht vom 18. Oktober 2023 seitens der RAB bestätigt, dass keine Beanstandungen bestehen.
Am 09. November 2023 hat der Vorstand mit Beschluss – Nr. 6-18/2023 beschlossen, der Verbandsversammlung den Jahresabschluss 2022 mit der Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung am 30. November 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 30. November 2023 mit Beschluss – Nr. 26-02/2023 (VV) dem diesbezüglichen Beschlussvorschlag des Vorstandes die Zustimmung erteilt.
Unter nachstehendem Link können die Dokumente zum Jahresabschluss 2022 eingesehen werden:
Für das Jahr 2022 wurde dem GUV freigestellt, ob über die Maßnahmenumsetzung in Form einer vereinfachten Maßnahmenliste oder in der Gewässerunterhaltungssoftware PROGEMIS® TH berichtet wird. Der GUV Gera/Gramme hat sich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und der jeweils o.g. Beschlussfassungen, zu nachfolgender Berichterstattung (siehe Link) entschieden:
Bericht über den Umsetzungsstand der im GUP für 2022 geplanten Maßnahmen
Erfurt, im August 2024
Heiko Koch
-Verbandsvorsteher-
Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2021
Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme mit Sitz in Erfurt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG) vom 28. Mai 2019, des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28. Mai 2019 und des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12. Februar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 in der jeweils geltenden Fassung. Er dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder und strebt nicht an, Gewinne zu erzielen. Rechtliche Grundlage der Verbandstätigkeit ist die am 02. Oktober 2019 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 44/2019 veröffentlichte Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme sowie die am 10. Januar 2022 im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2/2022 veröffentlichte 1. Änderung zur Satzung.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz über die am erforderlichen Bedarf ausgerichteten angemessenen Zuweisungen für die Gewässerunterhaltung nach § 32 Abs. 1 und Abs. 2 des Thüringer Wassergesetzes sowie über die Ausreichung der Mittel nach § 6 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur (VV-GUzO) aufgestellt.
Gemäß § 6.3 VV - GUzO B.I. gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Verbandstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
In der Sitzung des Vorstandes des GUV Gera/Gramme am 24. März 2022, hat dieser mit Beschluss – Nr. 2-04/2022 zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021, dem aufgestellten Jahresabschluss zugestimmt. Die Prüfung des Jahresabschlusses, gemäß VV-GUzO Teil B I Nr. 7.3 und Nr. 7.4, erfolgt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH.
Mit Datum vom 24. Mai 2022 wurde dem GUV Gera/Gramme durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH mit Sitz in Erfurt der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2021 übergeben.
Der Verbandsvorstand hat mit Umlaufbeschluss – Nr. 5-13/2022-U die Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 festgestellt und dem Vorschlag der Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahres 2021 zugestimmt.
Der geprüfte Jahresabschluss konnte gemäß Teil B.I Nr. 7.5 VV - GUzO unter Einbeziehung des Prüfberichts zur Rechnungsprüfung fristgerecht bis zum 30. Juni 2022 (jeweils zum 30. Juni des Folgejahres) bei der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) zur Durchsicht eingereicht werden. Der diesbezüglich seitens der RAB übersendete Bericht vom 30. August 2022 ergab folgendes Ergebnis:
- Bitte legen Sie alle wasserwirtschaftlichen Anlagen, an denen Sie tätig sind (mind. Sparten a und b) im Anlagenkataster an, achten Sie auf die Spartenzuordnung und reichen Sie die Anlage bei der RAB zur Prüfung und Bestätigung ein.
- Dies betrifft insbesondere die wasserwirtschaftlichen Anlagen, welche unter den Objektnummern G15001412, G15001408 und G15001445 aufgeführt sind, und an denen bereits Tätigkeiten durchgeführt wurden. Hier ist eine Anpassung im Rahmen des Aufstellungsprozesses zum GUP 2023 erforderlich.
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 22. September 2022 festgelegt, die eigentlich für 2022 geplante Verbandsversammlung gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung aufgrund des fortgeschrittenen Zeitraums und der noch notwendigen Vorarbeit erst im Januar 2023 durchzuführen. Die Terminverschiebung wurde der RAB mit Schreiben vom 08. November 2022 schriftlich angezeigt. In der Vorstandssitzung am 01. Dezember 2022 erfolgte insoweit die Vorbereitung der Verbandsversammlung gemäß Teil B.I Nr. 7.6 VV-GUzO sowie die Festlegung der Einladung für den 12. Januar 2023. Insbesondere wurde mit Beschluss – Nr. 8-22/2022 bestimmt, der Verbandsversammlung den Jahresabschluss 2021 mit der Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 12. Januar 2023 mit Beschluss – Nr. 16-01/2023-VV dem Jahresabschluss 2021 und der Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung zugestimmt.
Unter nachstehendem Link kann das Dokument zum Jahresabschluss 2021 eingesehen werden:
Erfurt, im August 2024
Heiko Koch
-Verbandsvorsteher-
Gewässerunterhaltung begeistert Gebeseer Gymnasasten und Gymnasastinnen
Anlässlich des Weltwassertages am 22. März 2024 wurde am Oskar-Gründler-Gymnasium in Gebesee ein besonderer Projekttag durchgeführt, zu dem die Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 5 bis 8 die vielseitigen Angebote von insgesamt 9 Workshops rund um das Thema Wasser besuchen und somit einen besonderen Blick auf das Wasser als hohes Natur und Kulturgut erhalten konnten.
Auch der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme beteiligte sich mit einem ganz eigenen Angebot am Projekttag. Im Rahmen einer Exkursion entlang des über das Schulgelände fließenden Bornklingerbachs wurden die Notwendigkeiten und Ziele moderner Gewässerunterhaltung erläutert und ebenso praktisch vorgestellt. Dabei konnten die Schülergruppen beim Müllsammeln und beim Schneiden von Steckhölzern tatkräftig anpacken. Mit viel Freude trugen die Schüler der 5. und 6. Klasse mehrere große Müllsäcke voller Unrat zusammen. Zudem wurden durch den Schnitt und das Einschlagen von Weidenhölzern Grundzüge der Ingenieurbiologie vermittelt.
Nach Wissensvermittlung und getaner Arbeit erhielten alle teilnehmenden Schüler und Schülerinnen noch eine vom GUV Gera/Gramme zu diesem Anlass gestaltete Trinkflasche als praktisches Erinnerungsstück für diesen rundum gelungenen Projekttag.
Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle auch an den Bürgermeister der Stadt Gebesee, Herrn Lukas Rothe, für die Unterstützung des GUV bei der Durchführung der Aktion.


Erfurt, den 28.03.2024
Markus Hanf
Verbandsingenieur
Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme" und ihrer Genehmigung
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die nachstehend abgedruckte Satzungsänderung des Gewässerunterhaltungsverbandes "Gera/Gramme" gemäß §5 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74-107-) genehmigt.
Diese genehmigte Satzungsänderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hochwasserinformationstag am 24.08.2023
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) hat gemeinsam mit dem Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Gera/Gramme einen Hochwasserinformationstag in Elxleben durchgeführt. Anlass für die Veranstaltung sind u.a. die zunehmenden Starkregenereignisse, die insbesondere im Juli 2021 zur einer verheerenden Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen geführt haben. Ziel der Informationsveranstaltung war es die Akteure für derartige Ereignisfälle besser zu vernetzen bzw. vorbeugend ein Netzwerk aufzubauen, für Gefahren zu sensibilisieren und die Eigenvorsorge zu stärken. An der heutigen Veranstaltung haben neben der zahlreichen Vertretern der Gemeinden und Landkreise auch die Feuerwehren und Wasserwehrdienste sowie die Leitstellen und diverse Landesbehörden teilgenommen.

Verbandsschauen des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme und Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden im Jahr 2023
Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme führt im Frühjahr 2023 gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des GUV Gera/Gramme in Verbindung mit § 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz-WVG) die jährlichen Verbandsschauen durch. Diese werden verbunden mit den Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG).
Als Schaubeauftragte des GUV Gera/Gramme wurde die Verbandsingenieurin des GUV Gera/Gramme, Frau Anette Albrecht (Umlaufbeschluss der Verbandsversammlung 03-03/2020 vom 30.12.2020) und als stellvertretende Schaubeauftragte die Projektingenieurin, Frau Carmen Ballin (Umlaufbeschluss 03-04/2020 vom 30.12.2020) benannt.
Durch die Untere Wasserbehörde wird laut § 74 Abs. 4 ThürWG eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet.
Die Details zu den konkreten Gewässerabschnitten und die jeweiligen Termine sowie die Protokolle der bisher durchgeführten Verbandsschauen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Protokoll Grenzgraben Döllstädt und Großfahner, 18.04.2023
Protokoll Gräben Töttelstädt 1, 19.04.2023
Protokoll Vippach - Neumark und Vippachedelhausen, 20.04.2023
Protokoll Gramme Grammetal OT Nohra & Hopfgarten, 25.04.2023
Protokoll Gräben Töttelstädt 2, 26.04.2023
Protokoll Vippach - Markvippach und Schloßvippach, 27.04.2023
Protokoll Ringelgraben - Witterda bis Walschleben, 02.05.2023
Protokoll Weißbach und Kuppelsborn - Bienstädt, 03.05.2023
Bei Durchführung der Gewässer-bzw. Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit in den betroffenen Orten Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009.
Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 (ThürWG) die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.
Ansprechpartner für die Verbandsschau des GUV Gera/Gramme ist Frau Albrecht (Tel. 0361-6551882).
Verbandsschauen des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme und Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden im Jahr 2022
Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme führt im Frühjahr und Herbst 2022 gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des GUV Gera/Gramme in Verbindung mit § 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz-WVG) die jährlichen Verbandsschauen durch. Diese werden verbunden mit den Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG).
Als Schaubeauftragte des GUV Gera/Gramme wurde die Verbandsingenieurin des GUV Gera/Gramme, Frau Anette Albrecht (Umlaufbeschluss der Verbandsversammlung 03-03/2020 vom 30.12.2020) und als stellvertretende Schaubeauftragte die Projektingenieurin, Frau Carmen Ballin (Umlaufbeschluss 03-04/2020 vom 30.12.2020) benannt.
Durch die Untere Wasserbehörde wird laut § 74 Abs. 4 ThürWG eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet.
Die Details zu den konkreten Gewässerabschnitten und die jeweiligen Termine sowie die Protokolle der bisher durchgeführten Verbandsschauen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Protokoll Mahlgera Elxleben LK Söm
Protokoll Angergraben & Jordan LK Gth Teil 1
Protokoll Angergraben & Jordan LK Gth Teil 2
Bei Durchführung der Gewässer-bzw. Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit in den betroffenen Orten Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009.
Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 (ThürWG) die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.
Ansprechpartner für die Verbandsschau des GUV Gera/Gramme ist Frau Albrecht (Tel. 0361-6551882).
Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2020
Gemäß der Vorgaben in Teil B.I Nr. 7.1 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz über die am erforderlichen Bedarf ausgerichteten angemessenen Zuweisungen für die Gewässerunterhaltung nach § 32 Abs. 1 und 2 des Thüringer Wassergesetzes sowie über die Ausreichung der Mittel nach § 6 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur - VV-Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung (VV-GUzO) hat der Vorstand des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme (GUV Gera/Gramme) mit Beschluss – Nr. 1-10/2021 vom 17.03.2021 den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht über das vergangene Wirtschaftsjahr aufgestellt und zur Prüfung eingereicht.
Darüber hinaus wurde gemäß Teil B.I. Nr. 7.2 der VV-GUzO im Rahmen des Jahresabschusses auch über den Umsetzungsstand der im jeweiligen Berichtsjahr geplanten Maßnahmen der jeweiligen Investitions- und Gewässerunterhaltungspläne (GUP) Bericht erstattet.
Mit Datum vom 11.05.2021 wurde dem GUV Gera/Gramme durch die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft MSC Schwarzer Albus GmbH mit Sitz in Erfurt der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2020 erteilt.
Der Vorstand des GUV Gera/Gramme hat insoweit mittels Umlaufbeschluss – Nr. 1-13/2021 vom 25.06.2021 festgelegt, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 408.741,46 € gemäß Teil B.I. Punkt 8.1 VV-GUzO i.H.v. 65.841,46 € in die Sonderrücklage und i.H.v. 342.900,00 € in die allgemeine Gewässerunterhaltungsrücklage einzustellen.
Der geprüfte Jahresabschluss ist gemäß Teil B.I Nr. 7.5 VV-GUzO unter Einbeziehung des Prüfberichts zur Rechnungsprüfung bis zum 30.06. des Folgejahres bei der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) zur Durchsicht einzureichen. Der diesbezüglich ergangene Bericht vom 11.08.2021 weist aus, dass seitens der RAB keine Beanstandungen bestehen.
Der Verbandsvorsteher hat gemäß Teil B.I Nr. 7.6 VV-GUzO den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers und dem Bericht der Rechtsaufsichtsbehörde der Verbandsversammlung bis zum 30. November des Folgejahres zur Zustimmung vorzulegen. In Abstimmung mit der RAB erfolgte aus organisatorischen Gründen die Verschiebung des vorgenannten Termins auf den 01.12.2021.
Der Verbandsversammlung haben insoweit der Jahresabschluss und der Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers und dem Bericht der Rechtsaufsichtsbehörde am 01.12.2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegen. Im Ergebnis hierzu wurde mit Beschluss – Nr. 07-01/2021 VV vom 01.12.2022 dem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 zugestimmt und dem Vorstand sowie der Geschäftsführung die Entlastung erteilt.
Da im Jahr 2020 durch den GUV Gera/Gramme nur ein vereinfachter Gewässerunterhaltungsplan aufzustellen war, wird über die Maßnahmenumsetzung in diesem Jahr in Form einer vereinfachten Maßnahmenliste berichtet.
Die Übersichten zu den Eigen- und Fremdleistungen sind den nachstehenden Links zu entnehmen.
Erfurt, den 20.01.2022
gez. Heiko Koch
-Verbandsvorsteher-
Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme" und ihrer Genehmigung
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die nachstehend abgedruckte Satzungsänderung des Gewässerunterhaltungsverbandes "Gera/Gramme" gemäß §5 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74-107-) genehmigt.
Diese genehmigte Satzungsänderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Verbandsschauen des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Gramme und Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden im Herbst 2021
Der Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme führt im Herbst 2021 gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des GUV Gera/Gramme in Verbindung mit § 44 und 45 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz-WVG) die jährlichen Verbandsschauen durch. Diese werden verbunden mit den Gewässerschauen der Unteren Wasserbehörden laut § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG).
Als Schaubeauftragte des GUV Gera/Gramme wurde die Verbandsingenieurin des GUV Gera/Gramme, Frau Anette Albrecht (Umlaufbeschluss der Verbandsversammlung 03-03/2020 vom 30.12.2020) und als stellvertretende Schaubeauftragte die Projektingenieurin, Frau Carmen Ballin (Umlaufbeschluss 03-04/2020 vom 30.12.2020) benannt.
Durch die Untere Wasserbehörde wird laut § 74 Abs. 4 ThürWG eine Schaukommission für die Gewässer zweiter Ordnung gebildet.
Die Details zu den konkreten Gewässerabschnitten und die jeweiligen Termine sowie die Protokolle der bisher durchgeführten Verbandsschauen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Protokoll Hasenackergraben und Grasäckergraben-Jordan
Protokoll Klingergraben Kleinfahner
Bei Durchführung der Gewässer-bzw. Verbandsschau der Gewässer II. Ordnung entsteht die Notwendigkeit in den betroffenen Orten Grundstücke durch die Schaukommission und die Schaubeauftragten zu betreten. Das Betretungsrecht ist gesetzlich geregelt und begründet sich in § 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009.
Durch die öffentliche Bekanntgabe über Gewässer- und Verbandsschau und das Betretungsrecht werden hiermit laut § 74 Abs. 6 (ThürWG) die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke und Gewässer informiert.
Ansprechpartner für die Verbandsschau des GUV Gera/Gramme ist Frau Albrecht (Tel. 0361-6551882).